721.121
CH-AR
Art. 3 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Denkmalpflege- und Heimatschutzbeiträgen - Erforderliche Unterlagen (Art. 13 Beitragsverordnung)
Art. 3 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Denkmalpflege- und Heimatschutzbeiträgen · Erforderliche Unterlagen (Art. 13 Beitragsverordnung)
1. Dem Beitragsgesuch sind folgende Unterlagen beizulegen
a) Beschreibung der zur Ausführung gelangenden Arbeiten (Projektbeschrieb) und beabsichtigten Renovationsmassnahmen.
b) Kostenvoranschlag nach Arbeitsgattungen des Schweizerischen Baukostenplanes (BKP) auf dem Hilfsblatt der Fachstelle für Denkmalpflege. Die Handwerkerofferten sind beizulegen;
c) Aufnahme- und Renovationspläne, soweit sie für die Arbeitsausführung notwendig sind;
d) Fotodokumentation;
e) Angaben über den Baubeginn und die mutmassliche Dauer der vorgesehenen Arbeiten.
2. Die Preise für die offerierten Arbeiten müssen konkurrenzfähig sein. Das verfügende Gemeinwesen kann die Einreichung von weiteren Offerten verlangen.