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721.11 BAUVBAUR CH-AR

Art. 6 Bauverordnung (BauV) - Firsthöhe

1. Kapitel: Materielles Bauordnungsrecht - 1. Abschnitt: Begriffsdefinitionen
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Art. 6 BauV · Firsthöhe

1. Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und dem höchsten Punkt des Schrägdaches bzw. des Attikageschosses exklusive technische Aufbauten.

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