Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
721.11 BAUVBAUR CH-AR

Art. 32 Bauverordnung (BauV) - Kommunale Schutzzonenplanung

3. Kapitel: Natur-, Landschafts-, Kulturobjekt- und Ortsbildschutz - 1. Abschnitt: Schutzinstrumente
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 BauV · Kommunale Schutzzonenplanung

1. Mit der kommunalen Schutzzonenplanung (Zonenplan Schutz) können Eigentumsbeschränkungen wie Bauverbote, Abbruchverbote und Baubeschränkungen sowie Vorschriften und Leistungspflichten zur Nutzung, Bewirtschaftung, Bepflanzung, den Zutritt und den Unterhalt erlassen werden.

← Art. 31 BauV Bauverordnung (BauV) - Ausnützungsziffer Art. 33 BauV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →