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721.1 CH-AR

Art. 25 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) - Kurzonen

2. Kapitel: Planungsrecht - 3. Abschnitt: Raumplanung der Gemeinden - III. Nutzungsplanung der Gemeinden
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Art. 25 Baugesetz · Kurzonen

1. In den Kurzonen sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die dem Kurbetrieb und der Erholung dienen.

2. Das Baureglement kann weitere Bauten wie Wohnbauten, Hotels, Ferienwohnungen, Ladengeschäfte, Kliniken usw. zulassen.

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