Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.11 CH-AR

Art. 43 Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen - Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten

VIII. Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 43 Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen · Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten

1. Die Verordnung vom 13. November 2000 über das öffentliche Beschaffungswesen wird aufgehoben.

2. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

← Art. 42 Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →