Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
626.33 CH-AR

Art. 4 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern - Organisation und Verfahren

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · Organisation und Verfahren

1. Im Übrigen finden auf die Organisation und das Verfahren die Bestimmungen der kantonalen Verordnung zum Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer vom 19. Dezember 2000 Anwendung.

← Art. 3 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern Zuständigkeit

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →