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625.31 CH-AR

Art. 6 Verordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe - Inkrafttreten

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Art. 6 Verordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 6. April 2004 in Kraft.

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