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625.31 CH-AR

Kantonale Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Ausserrhoden
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Wehrpflichtersatzabgabe ist das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz.

1. Die kantonale Steuerverwaltung übermittelt dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz die zweckdienlichen Mitteilungen, erteilt die benötigten Auskünfte und gewährt Einsicht in die Akten.

1. Erachtet das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung für gegeben, überweist es die Akten an die Staatsanwaltschaft.

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