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625.11 DBGLIFD CH-AR

Art. 11 Verordnung über die Durchführung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) - Kosten (Art. 144 Abs. 5 DBG)

III. Beschwerde
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Art. 11 Verordnung über die Durchführung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) · Kosten (Art. 144 Abs. 5 DBG)

1. Die Kosten des Verfahrens vor Obergericht werden nach den für die kantonalen Steuern massgebenden Bestimmungen festgesetzt.

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