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621.11 CH-AR

Art. 3a Steuergesetz - Eingetragene Partnerschaften

1. Teil: Staatssteuern - 1. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3a Steuergesetz · Eingetragene Partnerschaften

1. Die Stellung der eingetragenen Partnerinnen und Partner entspricht in diesem Erlass derjenigen von Ehegatten.

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