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621.11 CH-AR

Art. 2 Steuergesetz - Steuereinheit

1. Teil: Staatssteuern - 1. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Steuergesetz · Steuereinheit

1. Die nach den Steuersätzen dieses Gesetzes berechnete Steuer ist die einfache Steuer, sofern sich die Höhe der Steuer nach dem Steuerfuss bestimmt.

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