621.11
CH-AR
Art. 2 Steuergesetz - Steuereinheit
1. Teil: Staatssteuern - 1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Steuergesetz · Steuereinheit
1. Die nach den Steuersätzen dieses Gesetzes berechnete Steuer ist die einfache Steuer, sofern sich die Höhe der Steuer nach dem Steuerfuss bestimmt.