Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
612.2 LSVARPLP CH-AR

Art. 8 Gesetz über die Staatsstrassenrechnung und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe - Referendum und Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Gesetz über die Staatsstrassenrechnung und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe · Referendum und Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

← Art. 7 Gesetz über die Staatsstrassenrechnung und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Rechnung

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →