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612.2 LSVARPLP CH-AR

Art. 7 Gesetz über die Staatsstrassenrechnung und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe - Änderungen bisherigen Rechts

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Art. 7 Gesetz über die Staatsstrassenrechnung und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe · Änderungen bisherigen Rechts

1. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind folgende Erlasse aufgehoben: Gesetz vom 28. April 1974 über die Investitionsrechnung für den Strassenbau.

2. Geändertes Recht

a) Gesetz über die Staatsstrassen (bGS 731.11)

b) Verordnung zum Gesetz über die Staatsstrassen (bGS 731.111)

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