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612.0 FHG CH-AR

Art. 30 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Geldflussrechnung

III. Rechnungslegung
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Art. 30 FHG · Geldflussrechnung

1. Die Geldflussrechnung orientiert über Herkunft und Verwendung der flüssigen Mittel, aufgegliedert nach Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Saldo zeigt die Veränderung der flüssigen Mittel.

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