612.0
FHG
CH-AR
Art. 30 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Geldflussrechnung
III. Rechnungslegung
Art. 30 FHG · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung orientiert über Herkunft und Verwendung der flüssigen Mittel, aufgegliedert nach Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Saldo zeigt die Veränderung der flüssigen Mittel.