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612.0 FHG CH-AR

Art. 25 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Internes Kontrollsystem

II. Haushaltsteuerung und Kredite
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Art. 25 FHG · Internes Kontrollsystem

1. Das Interne Kontrollsystem umfasst regulatorische, organisatorische und technische Massnahmen mit dem Ziel

a) das Vermögen zu schützen;

b) die rechtmässige und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sicherzustellen;

c) Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsführung zu verhindern oder aufzudecken;

d) die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung und die verlässliche Berichterstattung zu gewährleisten.

2. Das Interne Kontrollsystem hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen

a) es beruht auf einer aktuellen Risikoanalyse;

b) die Zuständigkeiten und die Verantwortung bezüglich der Kontrollen sind geregelt;

c) die Kontrolltätigkeiten, die Ergebnisse sowie die Korrekturmassnahmen bei festgestellten Fehlern sind dokumentiert.

3. Die Ausgestaltung des Internen Kontrollsystems berücksichtigt das Verhältnis von Kosten und Nutzen.

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