Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
526.21 CH-AR

Art. 54 Verordnung zum Gesetz über Jagd, Wild- und Vogelschutz (Jagdverordnung) - Bewertung

V. Fähigkeitsausweis für die Ausübung der Jagd
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Art. 54 Jagdverordnung · Bewertung

1. Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden wie folgt bewertet

sehr gut: 6

gut: 5

genügend: 4

ungenügend: 3

schwach: 2

sehr schwach: 1

2. Zwischennoten sind zulässig.

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