Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
525.11 HUV CH-AR

Art. 5 Hundeverordnung (HuV) - Ausnahmen von den Halterpflichten

II. Hundehaltung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 HuV · Ausnahmen von den Halterpflichten

1. Die Halter- und Leinenpflichten nach Art. 6 und 8 des Gesetzes gelten für Herdenschutzhunde und Diensthunde im Einsatz nur insoweit, als es der Einsatzzweck des Hundes zulässt. Die öffentliche Sicherheit muss gewährleistet sein.

← Art. 4 HuV Hundeverordnung (HuV) - Zuständigkeiten Art. 6 HuV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →