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524.2 CH-AR

Art. 5 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition - Inkrafttreten

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Art. 5 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

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