Art. 9 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) - Operativer Ausschuss
Art. 9 VPTI · Operativer Ausschuss
1. Der operative Ausschuss ist das operative Steuerungsorgan von PTI Schweiz.
2. Er erfüllt alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.
3. Er setzt sich zusammen aus
a. der Präsidentin oder dem Präsidenten; sie oder er muss Mitglied der KKPKS sein;
b. einer Finanzexpertin oder einem Finanzexperten;
c. einer Juristin oder einem Juristen;
d. je einer Vertreterin oder einem Vertreter
1. der Polizeikonkordate Concordat de coopération policière de Suisse romande et du Tessin (CCPC RBT), Polizeikonkordat Nordwestschweiz (PKNW), Zentralschweizer Polizeikonkordat (ZPK) und Polizeikonkordat der Ostschweizer Polizeikorps (ostpol)
2. der Kantone Bern, Zürich und Tessin
3. der Stadt Zürich
4. der Schweizerischen Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVSP)
5. des Programms Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS).
e. je einer Vertreterin oder einem Vertreter des EJPD, des EFD und des VBS.
4. Die Mitglieder nach Absatz 3 Buchstaben b und c können Privatpersonen sein.
5. Die Mitglieder werden von der operativen Versammlung gewählt. Ausgenommen sind die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes; diese werden vom Bundesrat gewählt. Die operative Versammlung wählt zudem die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten.