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522.3 VPTI CH-AR

Art. 4 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) - Organe

2. Abschnitt: Körperschaft PTI Schweiz
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Art. 4 VPTI · Organe

1. Die Organe von PTI Schweiz sind

a. die strategische Versammlung;

b. der strategische Ausschuss;

c. die operative Versammlung;

d. der operative Ausschuss;

e. der Leistungserbringer;

f. die Fachgruppen;

g. die Revisionsstelle.

2. Bei der Besetzung der Organe ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.

3. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder der Organe gemäss Abs. 1 Bst. b, d, e sowie der Revisionsstelle (Abs. 1 Bst. g) beträgt vier Jahre.

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