522.3
VPTI
CH-AR
Art. 34 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) - Finanzielle Folgen des Austritts und der Auflösung von PTI Schweiz
7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 34 VPTI · Finanzielle Folgen des Austritts und der Auflösung von PTI Schweiz
1. Beim Austritt einer Partei aus dieser Vereinbarung sowie bei der Auflösung von PTI Schweiz werden geleistete Beiträge nicht zurückerstattet.
2. Die Parteien haben im Falle ihres Austritts oder der Auflösung Anspruch auf einen positiven Saldo ihres Bilanzkontos.
3. Bei der Auflösung von PTI Schweiz wird
a. das positive oder negative Liquidationsergebnis für jedes Produkt gesondert ermittelt und gemäss dem entsprechenden Schlüssel (Art. 22 Abs. 1) unter den Projektteilnehmern beziehungsweise Leistungsbezügern aufgeteilt;
b. das verbleibende positive oder negative Gesamtergebnis gemäss dem Schlüssel für die Beiträge an die allgemeinen Kosten (Art. 21 Abs. 1) unter den Parteien dieser Vereinbarung aufgeteilt.