521.14
CH-AR
Art. 4 Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten - Gesuch
Art. 4 Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten · Gesuch
1. Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung ist dem Polizeikommando einzureichen.
2. Es sind beizulegen
a) ein Lebenslauf;
b) ein Auszug aus dem Strafregister;
c) ein Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister;
d) ein Nachweis einer Haftpflichtversicherung;
e) ein Handelsregisterauszug;
f) Angaben über Art, Zweck und Umfang der künftigen Geschäftstätigkeit;
g) Angaben über die bisherige berufliche Tätigkeit;
h) Wohnsitzangaben der letzten 5 Jahre;
i) Bescheinigung einer allenfalls ausserkantonal abgelegten Prüfung.