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521.13 KTDSPS CH-AR

Art. 9 Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Verkehrspolizei

II. Gebührentarif
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Art. 9 Gebührentarif der Kantonspolizei · Verkehrspolizei

1. Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1)

a) Stundenplanbewilligung: Fr. 100.-

b) Jährliche Verlängerung der Stundenplanbewilligung: Fr. 60.-

c) * Tachoscheibenauswertung im Auftrag der zuständigen Strafverfolgungsbehörde, je Stunde: Fr. 140.-

2. Begleitung von Spezialtransporten

a) * Für jede eingesetzte Person, je Stunde: Fr. 140.-

b) * Für jedes eingesetzte Fahrzeug

1. * Personenwagen und Pikett-Bus, je km: Fr. 1.50

2. * Mannschaftstransport und Spezialfahrzeug, je km: Fr. 3.-

3. Verkehrstechnik

a) Bewilligung, geringer Aufwand: Fr. 50.-

b) Bewilligung, mittlerer Aufwand: Fr. 100.-

c) Bewilligung, grosser Aufwand: bis Fr. 500.-

4. Unfallaufnahme

a) * einfacher Verkehrsunfall (einfache Aufnahme mit geringem Aufwand, ohne weitere Abklärungen und ohne Einvernahme): Fr. 200.-

b) * mittlerer Verkehrsunfall (aufwändigere Aufnahme mit Abklärungen, aber ohne Einvernahmen): Fr. 400.-

c) * schwerer Verkehrsunfall (mehrere Beteiligte, Schwerverletzte oder getötete Personen, erhebliche Abklärungen, aber ohne Einvernahmen): Fr. 800.-

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