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521.13 KTDSPS CH-AR

Art. 4 Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Auslagen

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Gebührentarif der Kantonspolizei · Auslagen

1. Kleinere Auslagen sind in der Gebühr enthalten.

2. Erhebliche Auslagen wie Kosten für Expertisen, das externe Erstellen von Plänen, das Prüfen von Fahrzeugen durch Expertinnen oder Experten usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.

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