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521.13 KTDSPS CH-AR

Art. 18 Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Inkrafttreten

III. Schlussbestimmung
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Art. 18 Gebührentarif der Kantonspolizei · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

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