Art. 17 Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Andere Kostenverrechnungen
Art. 17 Gebührentarif der Kantonspolizei · Andere Kostenverrechnungen
1. Dienstleistungen
a) * Ausweisverlustanzeige: Fr. 10.-
b) Fahrzeugumschreibungen: Fr. 10.-
c) * Weitere Dienstleistungen effektive Auslagen
d) * Vermittlung von aufgefundenen Mobiltelefonen: Fr. 10.-
e) * Begleitung von Viehtrieben ausserhalb der koordinierten Fahrten
1. Für jede eingesetzte Person, je Stunde: Fr. 140.-
2. Für jedes eingesetzte Fahrzeug, je km: Fr. 1.50
2. Polizeieinsätze ausserhalb von Strafverfahren
a) Ist die Kantonspolizei im Auftrag von Amtsstellen ausserhalb von Strafverfahren tätig oder verursacht eine Person grobfahrlässig oder mutwillig einen Polizeieinsatz, ohne dass anschliessend eine Verzeigung erfolgt, können folgende Gebühren erhoben werden
1. * Polizeilicher Kurzeinsatz: Pauschalgebühr für "polizeilichen Kurzeinsatz": Fr. 100.-
2. * Ausserhalb von polizeilichen Kurzeinsätzen: Für jede eingesetzte Person, je Stunde: Fr. 140.-
3. * Ausserhalb von polizeilichen Kurzeinsätzen: Für jedes eingesetzte Fahrzeug
3.1 * Personenwagen und Pikett-Bus, je km: Fr. 1.50
3.2 * Mannschaftstransport und Spezialfahrzeug, je km: Fr. 3.-
b) * Für Suchaktionen werden in der Regel keine Kosten verrechnet, es sei denn, der Suchaktion liege ein vorwerfbares Verhalten zu Grunde (z.B. Irreführung der Rechtspflege). In diesem Fall kann der verursachenden Person in Anwendung der obigen Ansätze ein dem Verschulden angemessener Teil der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
c) * Zustellung von Betreibungsurkunden
1. * Einfache Zustellung, je Zustellung: Fr. 50.-
2. * Zustellung mit Zuführung: Fr. 70.-
3. * ...