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521.13 KTDSPS CH-AR

Art. 16ter Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Videoüberwachung

II. Gebührentarif
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Art. 16ter Gebührentarif der Kantonspolizei · Videoüberwachung

1. Für die Auswertung von Videoüberwachungen wird je Stunde Fr. 140.- verrechnet.

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