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521.13 KTDSPS CH-AR

Art. 16quater Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Sprengmittel und Feuerwerk

II. Gebührentarif
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Art. 16quater Gebührentarif der Kantonspolizei · Sprengmittel und Feuerwerk

1. Für die Bewilligung des Verkaufs von Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen werden folgende Gebühren erhoben

a) Erwerbsschein für Sprengmittel: Fr. 100.-

b) Bewilligung zur Erstellung von Sprengmittelmagazinen (Verbrauchermagazine), je nach Aufwand: Fr. 200.- bis Fr. 600.-

c) Feuerwerksverkaufsbewilligung, gültig für zwei Jahre: Fr. 100.-

d) Erwerb- und Abbrandbewilligung Feuerwerk Kat. F4: Fr. 80.-

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