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Art. 16bis Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Private Sicherheitsdienste[[1]](#articletitle_text_fn_242630_2_1_c)

II. Gebührentarif
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Art. 16bis Gebührentarif der Kantonspolizei · Private Sicherheitsdienste[[1]](#articletitle_text_fn_242630_2_1_c)

1. Für Firma

a) * Auf drei Jahre befristete generelle Bewilligung: Fr. 500.- bis Fr. 1'000.-

b) * Auf drei Jahre befristete Bewilligung für Firma, welche ausschliesslich im verkehrspolizeilichen Bereich tätig ist: Fr. 300.- bis Fr. 500.-

c) * ...

d) * Angestellten-Bewilligung

1. * Erstzertifizierung, je Person: Fr. 300.- bis Fr. 500.-

2. * Rezertifizierung, je Person: Fr. 200.- bis Fr. 400.-

3. * Unbefristete Bewilligung bei Firmen gemäss lit. b, je Person: Fr. 200.- bis Fr. 400.-

e) * ...

1bis ...

1ter Für die Abmeldung von Angestellten wird keine Gebühr verrechnet.

1quater Die Prüfungsgebühren werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

2. Für die Verweigerung oder den Entzug der Bewilligung wird bis Fr. 1 000.- verrechnet.

3. Für eine Verwarnung werden Fr. 100.- in Rechnung gestellt.

4. Für andere Verfügungen werden bis zu Fr. 300.- verrechnet.

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