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521.13 KTDSPS CH-AR

Art. 16 Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Private Alarmanlagen

II. Gebührentarif
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Art. 16 Gebührentarif der Kantonspolizei · Private Alarmanlagen

1. Beim Polizeikommando aufgeschaltete Alarmanlagen

a) Einmalige Anschlussgebühr: Fr. 400.-

b) Änderung des Alarmdossiers: Fr. 200.-

c) Monatliche Abonnementstaxe: Fr. 50.-

2. Fehlalarme von aufgeschalteten Alarmanlagen

a) Einbruch- und Überfallalarm

1. Erster Fehlalarm je Kalenderjahr: keine Gebühr

2. * Zweiter Fehlalarm je Kalenderjahr: Fr. 150.-

3. * Für jeden weiteren Fehlalarm: Fr. 300.-

b) Bedrohungsalarm

1. Grundgebühr je Fehlalarm: Fr. 200.-

2. * Zusätzlich je ausgerückte Person der Kantonspolizei: Fr. 140.-

3. Fehlalarme von Fremdanlagen (nicht beim Polizeikommando aufgeschaltet)

a) Erster Fehlalarm je Kalenderjahr: keine Gebühr

b) * Für jeden weiteren Fehlalarm: Fr. 400.-

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