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521.13 KTDSPS CH-AR

Art. 15 Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Berichte

II. Gebührentarif
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Art. 15 Gebührentarif der Kantonspolizei · Berichte

1. Für Berichte im Auftrag anderer Amtsstellen werden, soweit es sich nicht um Rechtshilfehandlungen gemäss Art. 2 Abs. 2 handelt, folgende Gebühren erhoben

a) * Kurzer Bericht: Fr. 50.-

b) * Bericht mit durchschnittlichem Aufwand: Fr. 100.-

c) Aufwändiger Bericht: Fr. 200.-

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