Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521.13 KTDSPS CH-AR

Art. 1 Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Geltungsbereich

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Gebührentarif der Kantonspolizei · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Erhebung von Kosten, welche durch polizeiliche Handlungen entstanden sind, soweit nicht besondere eidgenössische oder kantonale Vorschriften bestehen.

2. Polizeiliche Kosten bestehen aus Gebühren und allfälligen Auslagen.

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