521.13
KTDSPS
CH-AR
Art. 1 Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei - Geltungsbereich
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gebührentarif der Kantonspolizei · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Erhebung von Kosten, welche durch polizeiliche Handlungen entstanden sind, soweit nicht besondere eidgenössische oder kantonale Vorschriften bestehen.
2. Polizeiliche Kosten bestehen aus Gebühren und allfälligen Auslagen.