521.12
CH-AR
Art. 5 Verordnung über die elektronische Bearbeitung von polizeilichen Datensammlungen - c) Erkennungsdienstliche Daten
II. Datensammlung der Kriminalpolizei
Art. 5 Verordnung über die elektronische Bearbeitung von polizeilichen Datensammlungen · c) Erkennungsdienstliche Daten
1. Erkennungsdienstliche Daten sind Angaben über erkennungsdienstliche Unterlagen.
2. Folgende erkennungsdienstliche Daten können gespeichert werden
a) Abnahmestelle, Abnahmedatum und Abnahmegrund;
b) Ausweisdaten;
c) Foto, Fotodatum und Fotonummer;
d) Signalement und besondere Merkmale;
e) Vorhandensein eines DNA-Profils;
f) Hinweise auf Fingerabdrücke, Schriftproben und Spurenvergleiche.