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521.12 CH-AR

Art. 5 Verordnung über die elektronische Bearbeitung von polizeilichen Datensammlungen - c) Erkennungsdienstliche Daten

II. Datensammlung der Kriminalpolizei
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Art. 5 Verordnung über die elektronische Bearbeitung von polizeilichen Datensammlungen · c) Erkennungsdienstliche Daten

1. Erkennungsdienstliche Daten sind Angaben über erkennungsdienstliche Unterlagen.

2. Folgende erkennungsdienstliche Daten können gespeichert werden

a) Abnahmestelle, Abnahmedatum und Abnahmegrund;

b) Ausweisdaten;

c) Foto, Fotodatum und Fotonummer;

d) Signalement und besondere Merkmale;

e) Vorhandensein eines DNA-Profils;

f) Hinweise auf Fingerabdrücke, Schriftproben und Spurenvergleiche.

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