Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521.1 CH-AR

Art. 9 Polizeigesetz - Ausnahme vom Störerprinzip

II. Grundsätze polizeilichen Handelns
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Polizeigesetz · Ausnahme vom Störerprinzip

1. Das polizeiliche Handeln kann sich gegen andere Personen richten, wenn

a) eine erhebliche Störung oder eine unmittelbar drohende erhebliche Gefahr abzuwehren ist,

b) Massnahmen gegen die Störer nicht rechtzeitig möglich oder erfolgversprechend sind und

c) es den betroffenen Personen zumutbar ist.

← Art. 8 Polizeigesetz Allgemeiner Auftrag Art. 10 Polizeigesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →