Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521.1 CH-AR

Art. 32 Polizeigesetz - Aufträge

VI. Präventiver Bundesstaatsschutz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 Polizeigesetz · Aufträge

1. Die Erfüllung von Aufgaben im Bereich des präventiven Bundesstaatsschutzes richtet sich nach Bundesrecht.

2. Organisatorische Einzelheiten regelt die Verordnung.

← Art. 31a Polizeigesetz Allgemeiner Auftrag Art. 33 Polizeigesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →