521.1
CH-AR
Art. 32 Polizeigesetz - Aufträge
VI. Präventiver Bundesstaatsschutz
Art. 32 Polizeigesetz · Aufträge
1. Die Erfüllung von Aufgaben im Bereich des präventiven Bundesstaatsschutzes richtet sich nach Bundesrecht.
2. Organisatorische Einzelheiten regelt die Verordnung.