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512.111 CH-AR

Art. 1 Verordnung über die kantonale Militärverwaltung - Zuständiges Departement

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Art. 1 Verordnung über die kantonale Militärverwaltung · Zuständiges Departement

1. Die kantonale Militärverwaltung steht unter der Aufsicht des Departementes Inneres und Sicherheit.

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