422.161
CH-AR
Art. 9 Verordnung über die Verwaltung der Stiftung Pro Appenzell
Art. 9 Verordnung über die Verwaltung der Stiftung Pro Appenzell
1. Den Mitgliedern des Stiftungsrates wird ein Taggeld von Fr. 300.- für eine ganztägige Sitzung oder von Fr. 150.- für eine halbtägige Sitzung ausgerichtet. Die Präsidentin oder der Präsident und die Aktuarin oder der Aktuar sind berechtigt zum Bezug des doppelten Sitzungsgeldes.
2. ...
3. Die Spesen richten sich nach dem Reglement über die Entschädigung von Inkonvenienzen, Spesen, Pikettdienst und ausserordentliche Arbeitszeit.