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421.15 CH-AR

Art. 2 Verordnung über die Kantonsbibliothek - Auftrag

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Art. 2 Verordnung über die Kantonsbibliothek · Auftrag

1. Die Kantonsbibliothek stellt in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv eine koordinierte dokumentarische Überlieferung für Appenzell Ausserrhoden sicher.

2. Sie sorgt für die Bewahrung, die wissenschaftliche Bearbeitung und die Vermittlung des kulturellen Erbes.

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