421.111
CH-AR
Art. 20 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Ausschluss
V. Sanktionen
Art. 20 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Ausschluss
1. Wer in grober Weise oder wiederholt gegen die Benützungsbestimmungen verstösst, kann von der weiteren Archivbenützung ausgeschlossen werden.