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421.111 CH-AR

Art. 20 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Ausschluss

V. Sanktionen
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Art. 20 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Ausschluss

1. Wer in grober Weise oder wiederholt gegen die Benützungsbestimmungen verstösst, kann von der weiteren Archivbenützung ausgeschlossen werden.

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