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421.111 CH-AR

Art. 2 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Anmeldung und Bestellwesen

I. Zugänglichkeit und Hausordnung
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Art. 2 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Anmeldung und Bestellwesen

1. Wer Archiv- oder Bibliotheksgut im Lesesaal einsehen möchte, hat sich bei der Auskunftsperson anzumelden und das Benützungsformular auszufüllen.

2. Archivgut für den Lesesaal kann vor Ort, per Brief, Telefon, E-Mail oder Internet bestellt werden. Beim Weggang bzw. vor Schliessung des Lesesaals ist das Archivgut zurückzugeben.

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