421.111
CH-AR
Art. 2 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Anmeldung und Bestellwesen
I. Zugänglichkeit und Hausordnung
Art. 2 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Anmeldung und Bestellwesen
1. Wer Archiv- oder Bibliotheksgut im Lesesaal einsehen möchte, hat sich bei der Auskunftsperson anzumelden und das Benützungsformular auszufüllen.
2. Archivgut für den Lesesaal kann vor Ort, per Brief, Telefon, E-Mail oder Internet bestellt werden. Beim Weggang bzw. vor Schliessung des Lesesaals ist das Archivgut zurückzugeben.