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421.111 CH-AR

Art. 19 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Entgelt nach Vereinbarung

IV. Dienstleistungen und Gebühren
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Art. 19 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Entgelt nach Vereinbarung

1. Das Entgelt für die Veröffentlichung von Archivdokumenten sowie für weitere besondere Dienstleistungen des Staatsarchivs wird nach Vereinbarung festgelegt.

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