421.111
CH-AR
Art. 19 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Entgelt nach Vereinbarung
IV. Dienstleistungen und Gebühren
Art. 19 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Entgelt nach Vereinbarung
1. Das Entgelt für die Veröffentlichung von Archivdokumenten sowie für weitere besondere Dienstleistungen des Staatsarchivs wird nach Vereinbarung festgelegt.