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421.111 CH-AR

Art. 17 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Pauschalgebühren

IV. Dienstleistungen und Gebühren
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Art. 17 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Pauschalgebühren

1. Es gelten nachfolgende Gebührenansätze

a) Kopie von Druckschriften (Selbstbedienung): Fr. -.20

b) Kopie ab Mikrofilm (Selbstbedienung): Fr. 1.00

c) Scan ab Mikrofilm (Selbstbedienung): Fr. 1.00

d) Kopie von Archivgut: Fr. 1.00

e) Scan ab Originalvorlage (je nach Format): Fr. 10.00 bis Fr. 100.00

f) Foto ab Negativ/Dia/Scan (je nach Format): Fr. 20.00 bis Fr. 100.00

g) Benützung des Mikrofilmgeräts, pro Halbtag: Fr. 10.00

h) Zustellgebühr (Porto, Verpackung): Fr. 5.00

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