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421.111 CH-AR

Art. 16 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Unentgeltlichkeit und Kostenpflicht

IV. Dienstleistungen und Gebühren
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Art. 16 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Unentgeltlichkeit und Kostenpflicht

1. Die Einsichtnahme in Archivgut ist unentgeltlich. Besondere Dienstleistungen sind kostenpflichtig.

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