421.111
CH-AR
Art. 16 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Unentgeltlichkeit und Kostenpflicht
IV. Dienstleistungen und Gebühren
Art. 16 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Unentgeltlichkeit und Kostenpflicht
1. Die Einsichtnahme in Archivgut ist unentgeltlich. Besondere Dienstleistungen sind kostenpflichtig.