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421.111 CH-AR

Art. 15 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Digitalisierung und Mikroverfilmung

IV. Dienstleistungen und Gebühren
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Art. 15 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Digitalisierung und Mikroverfilmung

1. Das Staatsarchiv digitalisiert gegen Gebühr Archivdokumente im Haus oder lässt davon auf Rechnung Mikrofilme, Digitalisate und Fotos herstellen.

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