421.111
CH-AR
Art. 15 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Digitalisierung und Mikroverfilmung
IV. Dienstleistungen und Gebühren
Art. 15 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Digitalisierung und Mikroverfilmung
1. Das Staatsarchiv digitalisiert gegen Gebühr Archivdokumente im Haus oder lässt davon auf Rechnung Mikrofilme, Digitalisate und Fotos herstellen.