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Art. 12 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Bibliothek

IV. Dienstleistungen und Gebühren
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Art. 12 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Bibliothek

1. Als Hilfsmittel zur Archivbenützung stellt das Staatsarchiv eine Präsenzbibliothek zur Verfügung.

2. Der Bibliothekskatalog ist im Internet recherchierbar.

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