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421.111 CH-AR

Art. 10 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Beratung

IV. Dienstleistungen und Gebühren
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Art. 10 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Beratung

1. Das Staatsarchiv hilft beim Auffinden einschlägigen Archivguts oder wichtiger Publikationen.

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