421.111
CH-AR
Art. 10 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Beratung
IV. Dienstleistungen und Gebühren
Art. 10 Benützungsreglement für das Staatsarchiv · Beratung
1. Das Staatsarchiv hilft beim Auffinden einschlägigen Archivguts oder wichtiger Publikationen.