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421.10 CH-AR

Art. 9 Archivgesetz - Ausschluss der Verkehrsfähigkeit

II. Sicherung von Dokumenten und Archivgut
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Art. 9 Archivgesetz · Ausschluss der Verkehrsfähigkeit

1. Archivgut ist unveräusserliches kulturelles Erbe. Es können daran weder privates Eigentum noch andere dingliche Rechte begründet werden.

2. Bestehende Rechte an Archivgut nichtstaatlicher Herkunft bleiben gewahrt.

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