421.10
CH-AR
Art. 9 Archivgesetz - Ausschluss der Verkehrsfähigkeit
II. Sicherung von Dokumenten und Archivgut
Art. 9 Archivgesetz · Ausschluss der Verkehrsfähigkeit
1. Archivgut ist unveräusserliches kulturelles Erbe. Es können daran weder privates Eigentum noch andere dingliche Rechte begründet werden.
2. Bestehende Rechte an Archivgut nichtstaatlicher Herkunft bleiben gewahrt.