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421.10 CH-AR

Art. 25 Archivgesetz - Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts

VI. Straf- und Schlussbestimmungen
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Art. 25 Archivgesetz · Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gemeindegesetz vom 7. Juni 1998 wird wie folgt geändert

2. Die Verordnung vom 14. November 1988 über das Archivwesen wird aufgehoben.

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