Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.10 CH-AR

Art. 1 Archivgesetz - Gegenstand

I. Grundlagen
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Art. 1 Archivgesetz · Gegenstand

1. Dieses Gesetz regelt die Sicherung von archivwürdigen Dokumenten, den Zugang zum kantonalen und kommunalen Archivgut sowie Organisation und Tätigkeit der Archive von Kanton und Gemeinden.

2. Es gilt nicht für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften im Sinne von Art. 109 ff. KV.

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