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420.1 CH-AR

Art. 9 Kulturförderungsgesetz - Fachstelle für Kulturförderung

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Art. 9 Kulturförderungsgesetz · Fachstelle für Kulturförderung

1. Die Fachstelle für Kulturförderung ist die Anlaufstelle für kulturelle Fragen. Sie bearbeitet die Beitragsgesuche, nimmt Koordinationsaufgaben wahr und vertritt den Kanton in regionalen und schweizerischen Kulturgremien. Der Regierungsrat kann ihr weitere Aufgaben übertragen.

2. Sie fördert die Information über kulturelle Bestrebungen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B-1320/2022 (Art. 9 Abs. 3 FIFG i.V.m Art. 1 Abs. 1 des Reglements über die Gewährung von Mobilitätsstipendien für Postdocs, Fassung 5. Mai 2021 (Postdoc-Reglement))
Postdoctoral Research Grant Rejection Upheld for Swiss-Based Research Proposal
Cited as the legal basis for the provision of postdoc mobility grants.